Autokredit Widerruf - Geben Sie Ihr Auto zurück und erhalten Sie bereits geleistete Raten und Anzahlungen zurück
Falls Ihnen Ihre Raten zu teuer sind oder Sie mit Ihrem Auto nicht zufrieden sind, haben wir gute Nachrichten. Der europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 9. September 2021, dass Millionen von Autokreditverträgen und Leasingverträgen aufgrund unzureichender Pflichtangaben widerrufbar sind.
Wussten Sie...
Mit einem sensationellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherrechte bei Kreditverträgen gestärkt: Entschieden wurde, dass Banken bei der Vergabe von Krediten Ihre Kunden nicht ausreichend über Widerrufsfristen informiert haben und eine Reihe gesetzlicher Pflichtangaben fehlten oder falsch formuliert waren. Somit haben betroffene Verbraucher die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, selbst, wenn der Vertragsabschluss bereits mehrere Jahre zurückliegt. Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch und nutzen Sie den Widerrufsjoker!
EuGH Urteil AZ: C-33/20, C-155/20 u. C-187/20
Was ist passiert?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden bei der Vergabe von Krediten ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Außerdem existieren eine Reihe gesetzlicher Pflichtangaben, auf die Banken in Auto- oder Verbraucherkrediten entsprechend hinweisen müssen.
Diese Anforderungen des EuGH erfüllen die wenigsten Leasing- und Kreditverträge, die in Deutschland seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Deshalb sind diese Verträge heute auch heute noch widerruflich und können sofort beendet werden. Banken müssen dann bereits geleistete Anzahlungen und Darlehensraten zurückzahlen. Ein parallel abgeschlossener Kaufvertrag wird rückabgewickelt, das bedeutet, die Bank muss den Kaufgegenstand zurücknehmen.Ihre Vorteile
Individuelle Lösungen
Unsere Profis für Autokredite, Leasingverträge und Verbraucherdarlehen finden die richtigen Hebel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Unsere jahrelange Erfahrung machen uns zu einem starken und kompetenten Partner in Ihren Angelegenheiten.
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Über uns
Kanzlei Dr. André Ehlers in Bremen
Die Kanzlei Dr. Ehlers wurde im September 2008 von Rechtsanwalt Dr. André Ehlers gegründet. Mit Kompetenz und fundiertem juristischem Sachverstand sind wir mit einem engagierten Team bundesweit erfolgreich tätig. Wir konzentrieren uns auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie auf Fragen des Verbraucherschutzes. Hier vertreten wir eine große Zahl von Autofahrern im Dieselskandal.
Wir sind ausschließlich für die – privaten und gewerblichen – Kunden von Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern bzw. Automobilherstellern tätig. Diese Positionierung haben wir aus Überzeugung getroffen. Gleichzeitig sind damit Interessenskonflikte ausgeschlossen.
Dr. André Ehlers
Rechtsanwalt
Sven Knychala LL.M.Eur.
Rechtsanwalt
Claas-Oliver Meißner
Rechtsanwalt
Der Prozess
SCHRITT 1
Erstkontakt
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Es erfolgt eine kostenfreie Erstberatung: telefonisch, persönlich oder als Video-Chat. Wir klären dann auch, welche Kosten entstehen und was etwa Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
SCHRITT 3
Auftrag
Ist Ihnen das Risiko zu hoch, bleibt es bei der Erstberatung. Ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Nur wenn Sie mit den Konditionen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag.
Häufig gestellte Fragen
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